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§ 15 BMG - Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen

Bibliographie

Titel
Bundesmeldegesetz (BMG)
Amtliche Abkürzung
BMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
210-7

Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen.