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§ 17 GKV

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (GKV)
Amtliche Abkürzung
GKV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2032-32

Organe des Kommunalen Versorgungsverbands sind der Verwaltungsrat und der Direktor.