Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 159 BEG - Entschädigung für Schaden an Leben

Bibliographie

Titel
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Amtliche Abkürzung
BEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
251-1

1Die Entschädigung für Schaden an Leben wird nach Maßgabe der §§ 15 bis 26, 41 geleistet. 2Der Anspruch auf die Kapitalentschädigung besteht nur für die Zeit vom 1. Januar 1949 an.