Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 15 KAG - Ausführungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Amtliche Abkürzung
KAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
334-7

Die für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.