§ 7 LFischG - Selbstständige Fischereirechte bei Veränderungen fließender Gewässer
Bibliographie
- Titel
- Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Amtliche Abkürzung
- LFischG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 793
Verändert ein Gewässer durch natürliche Ereignisse oder künstliche Eingriffe sein Bett, so folgt ein selbständiges Fischereirecht dem veränderten Bett.