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§ 40 AbgGRhPf - Anrechnung früherer Versorgungsbezüge

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -)
Amtliche Abkürzung
AbgGRhPf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-4

Leistungen nach dem Abgeordnetenentschädigungsgesetz werden nicht in die Anrechnung nach § 21 Abs. 3 und 4 einbezogen.