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§ 31 BremKJFFöG - Familienfreundliche Umwelt

Bibliographie

Titel
Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG)
Amtliche Abkürzung
BremKJFFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2160-d-7

Die Planungen zur familiengerechten Weiterentwicklung und Verbesserung der Wohnquartiere sind mit dem Ziel der familienfreundlichen Stadt durchzuführen. Sie sollen auf die Interessen und Bedürfnisse von Familien ausgerichtet sein und ihnen umfassend Beteiligung ermöglichen, insbesondere

  1. 1.

    bei Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung,

  2. 2.

    bei der Gestaltung von Spielflächen und Aktionsräumen in der Stadt,

  3. 3.

    bei der Verkehrsberuhigung,

  4. 4.

    bei den Möglichkeiten sportlicher Betätigung und der Naherholung und

  5. 5.

    der Nutzung kultureller Einrichtungen und Angebote im Stadtteil.