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§ 18 StPVLVO - Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten

Bibliographie

Titel
Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPVLVO)
Amtliche Abkürzung
StPVLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
223-44

Bei Ranggleichheit in den Auswahlverfahren nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Staatsvertrags oder bei Punktgleichheit nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt § 14 entsprechend.