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§ 1 WStatG - Durchführung der allgemeinen Wahlstatistik

Bibliographie

Titel
Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG)
Amtliche Abkürzung
WStatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
111-11

Das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten; die Auswertung ist zu veröffentlichen.