§ 98 FlurbG
Bibliographie
- Titel
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- Amtliche Abkürzung
- FlurbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7815-1
Für die Abfindung gelten die Grundsätze der §§ 44 bis 55 mit der Einschränkung, dass die in § 45 aufgeführten Grundstücke nur mit Zustimmung ihrer Eigentümer verändert werden dürfen und § 48 Abs. 1 nicht anzuwenden ist.