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§ 5 GewStDV - Betriebsstätten auf Schiffen

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Amtliche Abkürzung
GewStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5-1

Ein Gewerbebetrieb wird gewerbesteuerlich insoweit nicht im Inland betrieben, als für ihn eine Betriebsstätte auf einem Kauffahrteischiff unterhalten wird, das im so genannten regelmäßigen Liniendienst ausschließlich zwischen ausländischen Häfen verkehrt, auch wenn es in einem inländischen Schiffsregister eingetragen ist.