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§ 35 HFAG - Finanzzuweisung an den Landeswohlfahrtsverband Hessen

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)
Amtliche Abkürzung
HFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
41-42

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen erhält jährlich eine Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt festgelegt wird.