Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 25c AMG - Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) 
Amtliche Abkürzung
AMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-51-1-2

Die zuständige Bundesoberbehörde trifft die zur Durchführung von Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union nach Artikel 127a der Richtlinie 2001/83/EG erforderlichen Maßnahmen.