§ 1 ThürVerfGHG - Stellung und Sitz des Gerichts
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürVerfGHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 1104-1
(1) Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiges und unabhängiges Gericht des Landes.
(2) Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Weimar.