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§ 1 ThürVerfGHG - Stellung und Sitz des Gerichts

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG)
Amtliche Abkürzung
ThürVerfGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1104-1

(1) Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiges und unabhängiges Gericht des Landes.

(2) Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Weimar.