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§ 23 LFischG M-V - Fischereibehörden

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Amtliche Abkürzung
LFischG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
793-3

(1) Oberste Fischereibehörde ist das für die Fischerei zuständige Ministerium.

(2) Obere Fischereibehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.