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Art. 60 SGB-SHREinOG - Änderung des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
SGB-SHREinOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-12/1

(84-3)

In § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094, 2101) wird das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.