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§ 62 ThürSchulG - Gleichstellungsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Amtliche Abkürzung
ThürSchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
223-1

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten für alle Geschlechter.