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§ 1 ThürMinG - Amtsverhältnis

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
Amtliche Abkürzung
ThürMinG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1103-1

Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Verfassung und dieses Gesetzes in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land.