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§ 9 POG M-V - Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Organisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern (Polizeiorganisationsgesetz - POG M-V)
Amtliche Abkürzung
POG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2012-4

Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für:

  1. 1.

    behördenübergreifende Aufgaben im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik sowie sonstigen Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei und des Katastrophenschutzes,

  2. 2.

    Serviceaufgaben im nichttechnischen Bereich,

  3. 3.

    Aufgaben des Landes im Brandschutz, die ihm durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen wurden,

  4. 4.

    Aufgaben der oberen Katastrophenschutzbehörde,

  5. 5.

    Aufgaben der Munitionsbergung und -vernichtung,

  6. 6.

    Serviceaufgaben für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Digitalfunk.