§ 149 BEG - Entschädigung für Angehörige besonderer Verfolgtengruppen
Bibliographie
- Titel
- Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -)
- Amtliche Abkürzung
- BEG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 251-1
Erfüllen Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten sowie verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention und die Hinterbliebenen solcher Verfolgten die Voraussetzungen des § 4 nicht, so haben sie einen nach Art und Umfang beschränkten Anspruch auf Entschädigung.
§ 149: Abk. v. 28.7.1951, 1953 II 560