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§ 79 LFAG - Änderung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272, BS 2020-7) wird wie folgt geändert:

§ 9 wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Satz 1 wird die Verweisung "§§ 8 bis 13" durch die Verweisung "§§ 13 bis 17" ersetzt.

  2. 2.

    In Satz 2 Halbsatz 2 wird die Verweisung "§§ 8 bis 10" durch die Verweisung "§§ 13 und 14" und die Verweisung "§§ 3, 4 und 23 bis 27" durch die Verweisung "§§ 3, 4 und 30 bis 33" ersetzt.