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§ 13 ArchG - Rechtsstellung

Bibliographie

Titel
Architektengesetz (ArchG) 
Amtliche Abkürzung
ArchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
70-10

(1) Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz (Architektenkammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel.

(2) Sitz der Architektenkammer ist Mainz.