Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 11 LVerf

Bibliographie

Titel
Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Redaktionelle Abkürzung
LVerf,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
100-a-1

(1) Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

(2) Der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.

(3) Der Staat schützt und fördert das kulturelle Leben.