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§ 46 StiftG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Amtliche Abkürzung
StiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
283

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.