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§ 16d HWaG - Anzuwendende Analyseverfahren

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Enthält der die Einleitung zulassende Bescheid Begrenzungen für Stoffe oder Stoffgruppen, so sind diese nach den von der zuständigen Behörde hierzu festgelegten und im Amtlichen Anzeiger bekannt gemachten Analyseverfahren zu bestimmen, soweit nicht der Einleitungsbescheid ein anderes Verfahren vorschreibt.