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§ 1 LAbgG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Amtliche Abkürzung
LAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-3

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus regeln sich nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes.