§ 7 NatSchAG M-V - Zuständigkeiten der Amtsvorsteher der Ämter und der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Bibliographie
- Titel
- Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- NatSchAG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 791-9
Soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, sind die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden zuständig für den Vollzug
- 1.
- 2.
gemeindlichen Satzungen auf der Grundlage dieses Gesetzes.
Sie nehmen die Aufgaben nach Satz 1 Nummer 1 im übertragenen Wirkungskreis wahr.