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§ 35 BLG - Leistungsbescheid

Bibliographie

Titel
Bundesleistungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BLG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
54-1

Leistungen werden von der Anforderungsbehörde durch Leistungsbescheid angefordert.