Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 21 NVwKostG - Inkrafttreten (1)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
Amtliche Abkürzung
NVwKostG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220010000000

Dieses Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(1) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 7. Mai 1962 (Nds. GVBl. S. 43). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.