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§ 30b StVZO - Berechnung des Hubraums

Bibliographie

Titel
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Amtliche Abkürzung
StVZO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9232-16

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

  1. 1.

    Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

  2. 2.

    Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

  3. 3.

    Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

  4. 4.

    Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.