§ 15 LHO - Anlagen zum Haushaltsplan
Bibliographie
- Titel
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 43-92
Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
- 1.
eine Gliederung der Erträge und Aufwendungen nach dem Kontenrahmen,
- 2.
eine Produktübersicht nach dem Produktrahmen,
- 3.
eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne (Haushaltsübersicht),
- 4.
eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Weitere Anlagen können dem Haushaltsplan beigefügt werden.