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§ 86d SchulG LSA - Übergangsregelung zu § 13

Bibliographie

Titel
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Amtliche Abkürzung
SchulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2231.1

Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Vorgaben zu Mindestschülerzahlen, Klassengrößen und Zügigkeiten gelten bis zum 31. Juli 2029 fort.