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§ 1 RPflG - Allgemeine Stellung des Rechtspflegers

Bibliographie

Titel
Rechtspflegergesetz (RPflG)
Amtliche Abkürzung
RPflG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
302-2

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.