Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 VerfGHGO - Wissenschaftliche Mitarbeiter

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1-1

Der Verfassungsgerichtshof wird durch einen oder mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt, die der Präsident bestimmt. Sie sollen Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz oder an einem anderen oberen Landesgericht sein.