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§ 28a FRG - Rentenbezugszeiten

Bibliographie

Titel
Fremdrentengesetz (FRG) 
Redaktionelle Abkürzung
FRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
824-2

Zeiten, in denen der Berechtigte aus einem System der sozialen Sicherheit eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters oder an Stelle einer solchen Leistung eine andere Leistung bezogen hat, stehen Rentenbezugszeiten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch gleich, wenn der Rente Zeiten zu Grunde liegen, die nach diesem Gesetz anrechenbar sind.