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§ 14g FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,

  2. 2.

    Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,

  3. 3.

    Recht des multimodalen Transports,

  4. 4.

    Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,

  5. 5.

    Transportversicherungsrecht,

  6. 6.

    Lagerrecht,

  7. 7.

    Internationales Privatrecht,

  8. 8.

    Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,

  9. 9.

    Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.