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§ 189 SGB VI - Berechnungsgrundsätze

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -
Amtliche Abkürzung
SGB VI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-6

Die Berechnungsgrundsätze des Zweiten Kapitels (§§ 121  bis 124) gelten entsprechend, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.