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§ 124 BremBG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
Amtliche Abkürzung
BremBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2040-a-1

Der Senat kann zur Durchführung dieses Gesetzes allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.