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§ 57 FischG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Amtliche Abkürzung
FischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
793

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Die §§ 17 bis 21 und Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung, § 52 am 1. Januar 1984 in Kraft.