§ 2 FwG - Rechtsstellung der Feuerwehren
Bibliographie
- Titel
- Feuerwehrgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- FwG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2191-1
Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren sind Organisationseinheiten der Freien und Hansestadt Hamburg. Werkfeuerwehren sind Organisationseinheiten der einzelnen Betriebe oder Einrichtungen.