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§ 16 BeamtVG - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Amtliche Abkürzung
BeamtVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-25

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst

  1. 1.

    Bezüge für den Sterbemonat,

  2. 2.

    Sterbegeld,

  3. 3.

    Witwengeld,

  4. 4.

    Witwenabfindung,

  5. 5.

    Waisengeld,

  6. 6.

    Unterhaltsbeiträge,

  7. 7.

    Witwerversorgung.