§ 10 HWG - (zu § 14 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Schutz der Bewilligung
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Amtliche Abkürzung
- HWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 85-72
Wird das Recht des Inhabers einer Bewilligung beeinträchtigt, so finden auf seine Ansprüche die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.