§ 25 HmbSfTG - Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSfTG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 223-3
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Näheres zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit, den Umfang der bei sparsamer und ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung anzuerkennenden Ausgaben und Kosten des Schulbetriebs und der bei sparsamer und ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erzielbaren Einnahmen sowie das Verwaltungsverfahren zu regeln.