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§ 18 NNatSchG - Biosphärenreservate
(zu § 25 BNatSchG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)
Amtliche Abkürzung
NNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Gebiete im Sinne von § 25 Abs. 1 BNatSchG können nur durch Gesetz als Biosphärenreservat festgesetzt werden.