Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 25 BayJG - Wintergatter

Bibliographie

Titel
Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Amtliche Abkürzung
BayJG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
792-1-L

Wintergatter sind Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird. Auf sie finden die Vorschriften des Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, Sätze 2 bis 4, Abs. 4 Sätze 2, 3 und 5 und Abs. 5 Anwendung. Die Genehmigung darf im Übrigen nur erteilt werden, wenn der Verfügungsberechtigte dem Vorhaben zugestimmt hat.