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§ 28 HAuslG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Redaktionelle Abkürzung
HAuslG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
243-1

§ 28: In Berlin in Kraft seit dem 13.3.1952 gem. G v. 28.2.1952 GVBl. Berlin S. 126

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.