Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 18 BORA - Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Bibliographie

Titel
Berufsordnung
Redaktionelle Abkürzung
BORA
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.