Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 47 LbVO - Überleitung

Bibliographie

Titel
Laufbahnverordnung (LbVO) 
Amtliche Abkürzung
LbVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-5

Die am 30. Juni 2012 bestehenden Laufbahnen werden nach Maßgabe der Anlage 4 in die Laufbahnen nach § 14 Abs. 2 LBG übergeleitet.