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§ 38 LwAnpG - Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen

Bibliographie

Titel
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Amtliche Abkürzung
LwAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
VI-1

Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.