§ 38 LwAnpG - Abfindung bei Teilungen und ZusammenschlüssenBibliographieTitelLandwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)Amtliche AbkürzungLwAnpGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.VI-1 Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.