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Art. 31 BayLplG - Sonderregelung für Windenergie an Land

Bibliographie

Titel
Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) 
Amtliche Abkürzung
BayLplG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
230-1-W

Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten richtet sich nach § 28 ROG in der am 15. August 2025 geltenden Fassung.